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   VG Augsburg, 14.02.2014 - Au 5 K 13.1037   

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https://dejure.org/2014,3308
VG Augsburg, 14.02.2014 - Au 5 K 13.1037 (https://dejure.org/2014,3308)
VG Augsburg, Entscheidung vom 14.02.2014 - Au 5 K 13.1037 (https://dejure.org/2014,3308)
VG Augsburg, Entscheidung vom 14. Februar 2014 - Au 5 K 13.1037 (https://dejure.org/2014,3308)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Errichtung einer unbeleuchteten Plakatwerbetafel (Euro-Format); Denkmaleigenschaft; Verunstaltung (offen gelassen); Baubeseitigung; Zwangsgeldandrohung; Vollstreckungsvoraussetzungen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

    Auszug aus VG Augsburg, 14.02.2014 - Au 5 K 13.1037
    Eine Werbeanlage, die - wie hier - Fremdwerbung zum Gegenstand hat, stellt bauplanungsrechtlich eine eigenständige Hauptnutzung in Form einer nicht störenden gewerblichen Nutzung dar (vgl. BVerwG, U.v. 3.12.1992 - 4 C 27/91 - BVerwGE 91, 234 ff.; BayVGH, U.v. 11.12.2007 - 14 B 06.2880 - juris Rn. 14).

    Dies gilt unabhängig davon, dass die vorliegende Anlage mit einer anderen baulichen Anlage - hier das Bahnhofsgebäude ... - verbunden ist (BVerwG, U.v. 3.12.1992 - 4 C 27/91 - BVerwGE 91, 234 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1996 - 11 B 1083/96

    Ungenehmigte Errichtung baulicher Anlagen

    Auszug aus VG Augsburg, 14.02.2014 - Au 5 K 13.1037
    Überdies gilt es zu berücksichtigen, dass grundsätzlich bei Werbeanlagen, die ohne wesentliche Substanzverlust beseitigt werden können, bereits die formelle Illegalität den Erlass einer Beseitigungsverfügung rechtfertigt (vgl. OVG NRW, B.v. 13.9.1996 - 11 B 1083/96 - BRS 58 Nr. 128).

    Die Beklagte hat es insoweit versäumt, für die gegenüber der Klägerin ausgesprochene Baubeseitigung die sofortige Vollziehung anzuordnen (Art. 19 Abs. 1 Nr. 3 VwZVG), was keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken begegnet wäre (vgl. hierzu OVG NRW, B.v. 13.9.1996 - 11 B 1083/96 - BRS 58 Nr. 128).

  • VGH Bayern, 11.07.2001 - 1 ZB 01.1255

    Anordnung zur Duldung des Abrisses baurechtswidriger Gebäude; Bestehen einer

    Auszug aus VG Augsburg, 14.02.2014 - Au 5 K 13.1037
    Da die Vollstreckungsvoraussetzungen nicht nur bei Ablauf einer Erfüllungsfrist, sondern auch schon während des davor liegenden Zeitraums, innerhalb welches dem Pflichtigen die Erfüllung der auferlegten Pflicht billigerweise zugemutet werden kann, vorliegen müssen (vgl. BayVGH, B.v. 11.7.2001 - 1 ZB 01.1255 - BayVBl. 2002, 275 ff.), erweist sich die Zwangsgeldandrohung als rechtswidrig und war vom Gericht aufzuheben.
  • VGH Bayern, 11.12.2007 - 14 B 06.2880
    Auszug aus VG Augsburg, 14.02.2014 - Au 5 K 13.1037
    Eine Werbeanlage, die - wie hier - Fremdwerbung zum Gegenstand hat, stellt bauplanungsrechtlich eine eigenständige Hauptnutzung in Form einer nicht störenden gewerblichen Nutzung dar (vgl. BVerwG, U.v. 3.12.1992 - 4 C 27/91 - BVerwGE 91, 234 ff.; BayVGH, U.v. 11.12.2007 - 14 B 06.2880 - juris Rn. 14).
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